Bezüglich der Japanischkenntnissen zum Zeitpunkt der COE-Bewerbung

Das Regionale Einwanderungsbüro Tokio hat kürzlich eine Änderung der Prüfungsstandards für Studierende bekannt gegeben, die ab Oktober 2026 mit dem Aufenthaltsstatus „Student“ in Japan einreisen.

Bezüglich der Japanischkenntnissen zum Zeitpunkt der COE-Bewerbung

Das Regionale Einwanderungsbüro Tokio hat kürzlich eine Änderung der Prüfungsstandards für Studierende bekannt gegeben, die ab Oktober 2026 mit dem Aufenthaltsstatus „Student“ in Japan einreisen.

Bisher wurde eine Bescheinigung über den Abschluss von 150 Stunden Japanischunterricht als Nachweis der Sprachkenntnisse für die Beantragung eines Studentenvisums anerkannt. Künftig muss zum Zeitpunkt der COE-Bewerbung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. (Mitteilung vom 10. April 2026)

(A) Nachweis über das Bestehen einer offiziellen, von der japanischen Einwanderungsbehörde anerkannten Japanischprüfung (z. B. JLPT, NAT-TEST, usw.) Die entsprechenden Prüfungen können hier eingesehen werden.

https://www.moj.go.jp/isa/applications/resources/nyuukokukanri07_00159.html

Website der japanischen Einwanderungsbehörde: „Für alle, die eine Aufnahme an einer Japanisch-Sprachschule in Erwägung ziehen: Erforderliche Japanischkenntnisse für die Aufnahme“

Einzelheiten wie Prüfungsländer/-regionen, Prüfungsdaten und Gebühren sind unterschiedlich je nach Prüfung. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der jeweiligen Prüfung.

(B) Gesprâch in Japanisch durch die Japanisch-Sprachschule, bei der Sie sich bewerben Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht gilt für Bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines von der Immigrationsbehörden bezeichneten Landes oder Region besitzen, einen Abschluss an einer ausländischen Hochschule (z. B. Universität) erworben haben und ein entsprechendes Abschlusszeugnis oder einen gleichwertigen Nachweis einreichen.

*https://www.moj.go.jp/isa/content/001363332.pdf

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